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Parkplätze

Auslastungsinfos im Ausflugsticker

Über den Ausflugsticker Bayern sind Auslastungsmeldungen zu Chieminger Parkplätzen sowie weitere Informationen zu touristischen Ausflugszielen abrufbar.

Auslastungsmeldungen zu Chieminger Parkplätzen sind auch direkt erhältlich, indem Sie in der nachfolgenden Parkplatz-Übersicht die einzelnen Parkplätze anklicken und dann dort die jüngste Auslastungsinfo einsehen.

Den Chieminger Service der Ausflugsticker-Meldungen erläutern wir Ihnen zur Veranschaulichung zudem in diesem Videobeitrag.

Parken per Smartphone oder klassisch

Parkster

Bürger und Gäste können in Chieming ihre Parkscheine auf allen kostenpflichtigen Parkplätzen entweder klassisch mit Geldmünzen am Automaten oder stattdessen zeitgemäß mit dem Smartphone lösen.

Somit bietet sich allen Parkenden eine praktische und lukrative Digital-Variante zur Bargeldbezahlung am Parkautomaten.

Kooperationspartner bei der App für das digitale Parken ist das Unternehmen Parkster.

So funktioniert das Smartphone-Parken

Der Autofahrer benötigt für das Lösen eines digitalen Parkscheins die Parkster App auf seinem Smartphone. Die App ist für Android-Endgeräte auf Google Play sowie für das iPhone im App Store kostenlos erhältlich. Für den Parkvorgang gibt der Autofahrer sein Kennzeichen und die Parkdauer in der App auf seinem Smartphone ein. Klarer Pluspunkt des digitalen Parkscheins gegenüber einem gedruckten Ticket aus einem Münz-Parkautomaten: Der Autofahrer kann mit seinem Handy die Parkzeit über die Parkster-App im Rahmen der Höchstparkdauer verlängern. Kein Grund mehr also, ein Knöllchen zu fürchten, wenn man zum Beispiel am Strand des Chiemsee-Ostufers noch länger bleiben möchte.

Kehrt man früher zu seinem Fahrzeug zurück, beendet man den digitalen Parkschein vorzeitig und spart so unnötige Parkgebühren.

Parkster hat sich auf die Fahnen geschrieben, digitales Parken einfach, transparent und kundenfreundlich zu machen.

Wichtig ist auch, zu wissen, dass mit der Parkster App keine höheren Parktarife anfallen. Wer privat mit der Parkster App parkt, bezahlt dafür das Gleiche wie am Parkautomaten. Darüber hinaus bietet Parkster dem Autofahrer in der App kostenpflichtige Zusatzdienste, wie ein gemeinsames Familienkonto, an.
Die Eingabe sensibler Kontodaten in der App ist nicht erforderlich. Bezahlt wird auf Rechnung oder mit Kreditkarte. Der Autofahrer erhält hierzu von Parkster per Post oder E-Mail eine monatliche Rechnung, die detailliert seine Parkvorgänge auflistet.
Der Autofahrer kann festlegen, ob er diese Rechnung per Mail (kostenfrei, voreingestellt) oder per Post (2,99 € inkl. MwSt. pro Rechnung) erhalten will. Um von E-Mail-Rechnung auf Postrechnung umzustellen, loggt er sich in seinem Benutzerkonto ein.

 

Und wie wird der digitale Parkschein kontrolliert?

„Schwarzparken“ lohnt nicht

Die kommunale Verkehrsüberwachung kann alle über die Parkster App gelösten Parkscheine in Echtzeit einsehen. Deren Mitarbeiter sehen also bei jedem Fahrzeug sofort, ob ein Ticket gelöst wurde und ob dieses noch gültig ist.

 

Chieminger Parkplätze mit digitaler Bezahlmöglichkeit per Parkster App

Alle Parkplätze, auf denen Parkster in Chieming verfügbar ist, befinden sich in unmittelbarer Nähe zum Chiemsee-Ostufer. Autofahrer erkennen sie an der grünen Parkster Beschilderung am jeweiligen Parkplatz.

Möglich ist zudem das Parken über Nacht auf kostenpflichtigen Parkplätzen in Chieming. Dieses kann jeweils für eine Nacht und ausschließlich über die Parkster App gelöst werden. Aktuelle Details hierzu finden Sie direkt in der Parkster App auf Ihrem Smartphone.

 

Parkgebühren & Dauerparkausweise

Parkgebühren:

gebührenpflichtige Parkzeit 24 h Tagesticket von 07:00 bis 24:00 Uhr Übernachtungsticket von 22.00 Uhr bis 08.00 Uhr

- pro Stunde 1,00 €

- Tagesticket 7 €

- Übernachtungsticket 15 €

Übernachtungsticket ist ausschließlich über die App erhältlich

Dauerparkscheine:

Jahresparkausweis

  • Preis: 60,- EUR brutto/Jahr
  • gültig für PKW bis 3,5 t
  • gültig für ein KFZ-Kennzeichen
  • Parkzeiten:

01.01.-31.12. des aktuellen Kalenderjahres von 07.00 Uhr bis 24.00 Uhr

Schwimmerticket

  • Preis: 25,- EUR brutto /Jahr
  • Gültig für PKW bis 3,5 t
  • Gültig für ein KFZ-Kennzeichen
  • Parkzeiten:

01.01.-31.12. des aktuellen Kalenderjahres von 05.00 Uhr – 10.00 Uhr und
von 18.00 Uhr – 22.00 Uhr

Die Gebühren und Dauerparkscheine sind gültig für die gemeindlichen Parkplätze Chiemseering (P1), Am Venusberg (P2) und Thielehafen (Grabenstätter Straße) (P3).

Jahresparkscheine und Schwimmertickets können in digitaler Form

ab 02.01.2023

ausschließlich in der Touristinformation Chieming, Hauptstr. 20 b, 83339 Chieming, Tel. 08664/9886-47

zu folgenden Öffnungszeiten erworben werden:

Montag – Donnerstag

08.30 – 12.00Uhr
14.00 – 17.00 Uhr

Freitag

08.30 – 12.00 Uhr
 

Gebührenpflicht auf Parkplätzen; Überwachung des ruhenden Verkehrs

Auf den folgenden öffentlichen Parkplätzen der Gemeinde besteht ganzjährige Gebührenpflicht:

  • Am Chiemseering,
  • Grabenstätter Straße (Ortsausgang links),
  • Am Venusberg und
  • Markstatt / Dampfersteg

Maßgebend ist die Beschilderung.

Die Gemeinde macht darauf aufmerksam, dass diese Parkplätze während der Gebührenpflicht kontrolliert werden. Die Verkehrsüberwachung obliegt der Gemeinde Chieming in eigener Zuständigkeit.

Rückfragen wegen der ausgesprochenen Verwarnungen können bei der Gemeindeverwaltung im Rathaus Erdgeschoß, Zimmer 0.9 oder unter Tel. 08664/9886-40 jeweils am Mittwoch, von 10.30 bis 12.00 Uhr gestellt werden.

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass in die Kontrolle nicht nur die vorgenannten gebührenpflichtigen Parkplätze, sondern alle gemeindlichen Straßen und Plätze einbezogen werden können.

Aufnahme von Geschwindigkeitskontrollen im Gemeindegebiet

Gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung über Zuständigkeiten im Ordungswidrigkeitenrecht (ZuVOWiG) sind die Gemeinden auch zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes bei Verstößen gegen die Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen.

Es wird bekannt gegeben, dass ab dem 1. Juni 2013 im Bereich des Gemeindegebietes auch der fließende Verkehr überwacht wird.

Die Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten erfolgen durch die Gemeinde Chieming in eigener Zuständigkeit. Die Zuständigkeiten der Bayerischen Polizei und des Bayerischen Polizeiverwaltungsamtes bleiben von der kommunalen Verkehrsüberwachung unberührt.

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Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.