Der Gemeinderat
Der Gemeinderat besteht aus dem ersten Bürgermeister und sechszehn Gemeinderatsmitgliedern.
Der erste Bürgermeister ist hauptamtlich tätig. Der Gemeinderat hat aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlzeit zwei weitere Bürgermeister gewählt. Die weiteren Bürgermeister sind ehrenamtlich tätig.