Gastgewerbe
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Gastgeber werden
Gastgeber werden im Gemeindegebiet Chieming
Wie sind meine ersten Schritte, wenn ich Gastgeber im Gemeindegebiet Chieming werden will?
Schritt 1: Kontaktaufnahme zur Tourist-Info Chieming
Kontaktieren Sie die Tourist-Info Chieming:
Tel.: +49 8664 9886 47
E-Mail: info@chieming.deWir benötigen von Ihnen im ersten Schritt Ihre Kontaktdaten (Telefon, E-Mail, Adresse) und die Daten des zukünftigen Beherbergungsbetriebes: Ferienwohnung/Ferienzimmer/Pension etc. (Anschrift, Etage, Größe, Betten, Eigentümer), um die Vermietung zu prüfen.
Schritt 2: Persönlichen Termin vereinbaren
Bei einem persönlichen Termin nehmen wir uns Zeit, um alle Fragen rund um Ihren Beherbergungsbetrieb bestmöglich zu beantworten und Sie über folgende Themen zu informieren:
- Gästemeldung nach dem Meldegesetz
- Kurbeitrags-, Fremdenverkehrsbeitrags- und Zweitwohnungssteuersatzung
- Möglichkeiten der Vermittlung über die Tourist-Info Chieming
- Klassifizierung über den DTV – Deutschen Tourismusverband
- GEZ, GEMA und weitere Verwertungsgesellschaften
- Schulungen und Informationen für Gastgeber
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Gästemeldung & Meldegesetz
Gästemeldung nach dem Meldegesetz
Am Tag der Ankunft müssen Übernachtungsgäste einen besonderen Meldeschein für Beherbergungsstätten unterschreiben. Nur bei Reisegruppen mit mehr als zehn Personen geht die Verpflichtung auf den Reiseleiter über.
Auf dem besonderen Meldeschein werden folgende Daten erhoben:
- Datum der Ankunft und der voraussichtlichen Abreise,
- Familiennamen,
- Vornamen,
- Geburtsdatum,
- Staatsangehörigkeiten,
- Anschrift,
- Zahl der Mitreisenden bei mitreisenden Angehörigen/Reisegruppen,
- Staatsangehörigkeiten der Mitreisenden bei Reisegruppen,
- Seriennummer des anerkannten und gültigen Passes oder Passersatzpapiers bei ausländischen Personen.
Die Leiter/Betreiber von Beherbergungsstätten oder ihre Beauftragten haben die besonderen Meldescheine bereitzuhalten und darauf hinzuwirken, dass die betroffenen Personen ihrer Pflicht zum Unterschreiben des besonderen Meldescheins nachkommen.
Für eine möglichst einfache Handhabung der Gästemeldung und die besonderen Meldescheine, als auch für den Großteil der Berechnung der Kur- und Fremdenverkehrsbeiträge, stellt die Gemeinde Chieming den Beherbergungsstätten einen persönlichen Zugang zu einem online Meldewesen-System zur Verfügung, über welches die besonderen Meldescheine bezogen werden können.
Weitere Hintergrundinformationen: https://freistaat.bayern/dokumente/leistung/073534274459
Zugang zum online Meldewesen-System: https://www.emeldeschein.de/oms/
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Satzungen im Gastgewerbe
Kurbeitrags-, Fremdenverkehrsbeitrags- und Zweitwohnungssteuersatzung
Folgende Satzungen der Gemeinde Chieming sind besonders für Beherbergungsbetriebe im Gemeindegebiet Chieming relevant.
Sollten Sie sich über weitere Satzungen und Verordnungen informieren wollen, finden Sie diese hier:
https://www.chieming.de/buergerservice-politik/rathaus/satzungen-und-verordnungen
Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages
Der Kurbeitrag wird von denjenigen Personen erhoben, die sich zu Kur- oder Erholungszwecken im Gemeindegebiet aufhalten. Beitragspflichtig sind grundsätzlich alle Personen, die nicht ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben, sich nicht ausschließlich aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen in der Gemeinde aufhalten und die Möglichkeit haben, gemeindliche Einrichtungen zu nutzen. In der Regel wird bei Übernachtungsgästen der Kurbeitrag über den Beherbergungsbetrieb/Gastgeber an die Gemeinde abgeführt.
Weitere Hintergrundinformationen:
https://freistaat.bayern/dokumente/leistung/93108826492
Satzung zur Erhebung eines Kurbeitrages, gültig ab 01.01.2024.
Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages
Der Fremdenverkehrsbeitrag wird von den selbständig Tätigen, denen durch den Fremdenverkehr wirtschaftliche Vorteile erwachsen, erhoben.
Weitere Hintergrundinformationen:
https://freistaat.bayern/dokumente/leistung/76331049492
Satzung zur Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages.
Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer
Die Gemeinde Chieming erhebt eine Zweitwohnungssteuer. Im allgemeinen betrifft dies Personen, welche Wohneigentum im Gemeindegebiet besitzen, aber nicht ihre Hauptwohnung im Gemeindegebiet Chieming haben. Zweitwohnungsinhaber unterliegen grundsätzlich auch der Kurbeitragspflicht.
In Fragen Zweitwohnungssteuer stehen Ihnen die KollegInnen des Steueramtes zur Verfügung (Tel.: 08664 9886-46, Email: steueramt@chieming.de).
Weitere Hintergrundinformationen:
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Vermarktung & Vermittlung
Wie kann ich meine Ferienunterkunft vermarkten? - Vermittlungsmöglichkeiten über die Tourist-Info Chieming
Online-Vermarktung
Die Tourist-Info Chieming bietet allen Beherbergungsbetrieben im Gemeindegebiet Chieming die Möglichkeit sich über das elektronische Reservierungssystem IRS18 mit Sitz in Bernau anbinden zu lassen.
Dies hat den großen Vorteil, dass sie durch den professionellen Vermarktungsservice vor Ort immer einen Ansprechpartner haben und zudem über Schnittstellen in allen bekannten Reiseportalen vertreten sind.
Weitere Informationen zu IRS18 e.V. finden Sie hier.
Für Fragen zur Online-Vermarktung steht die Tourist-Info Chieming gerne zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.
Klassische Print-Werbung
Eine weitere Möglichkeit der Vermarktung bieten die altbewährten Printmedien. In Zusammenarbeit mit dem Tourismusverband und der 6amChiemsee-Werbegemeinschaft entstehen jährlich zwei Gastgeberverzeichnisse, in welchen auch Sie sich abbilden lassen können. Sprechen Sie uns gerne darauf an!
Gastgeberverzeichnissen zum online -blättern:
Gastgeberverzeichnis „6amChiemsee“.
Gastgeberverzeichnis „Chiemsee-Alpenland“.
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DTV-Klassifizierung
DTV-Klassifizierung – Sichtbare Qualität für den Gast
Die Klassifizierung vom Deutschen Tourismusverband wird von einem unabhängigen Prüfer vorgenommen und signalisiert dem Gast: Diese Unterkunft ist nach einheitlichen und objektiven Kriterien geprüft und bewertet.
Je nach Ausstattung und Service werden zwischen ein bis fünf Sterne bei der Klassifizierung vergeben.
Die DTV-Klassifizierung dient sowohl dem Gast als Qualitätshinweis, als auch dem Gastgeber als Qualitätskontrolle und Preis-Leistungs-Orientierung seiner Unterkunft.Mit der Klassifizierung werden Sie automatisch Mitglied im Sterneferienclub des DTV mit weiteren Vorteilen:
- einem kostenfreien Webinar pro Jahr
- Kostenfreiem Mustermietvertrag
- Rechtlichen Informationen zur Vermietung
- Informationen zum Umgang mit Gästebeschwerden
- Best Practice Bildbeispiele
Bei Fragen zur DTV-Klassifizierung, insbesondere Preisen, Kriterien, Gültigkeit und Anmeldung zur Klassifizierung steht Ihnen die Tourist-Info Chieming gerne zur Verfügung.
Die Merkmalskataloge und weitere Informationen, welche bei der Klassifizierung herangezogen werden, finden Sie hier.
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Rundfunkbeitrag, GEMA und weitere Verwertungsgesellschaften
Rundfunkbeitrag, GEMA und weitere Verwertungsgesellschaften
Als Betreiber eines Beherbergungsbetriebes ist es durchaus möglich, dass Sie ein Schreiben der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ehemals GEZ), der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) oder anderen Verwertungsgesellschaften erhalten.
Rundfunkbeitrag
Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist zuständig für den Rundfunkbeitrag, welchen Sie auch von Ihrem privaten Haushalt kennen. Auch in Beherbergungsbetrieben können Rundfunkbeiträge fällig werden:
Informationen zum Rundfunkbeitrag bei Beherbergungsbetrieben und dessen Höhe können Sie hier nachlesen.
GEMA und weitere Verwertungsgesellschaften
Die GEMA ist eine der bekanntesten Verwertungsgesellschaften. Sie zieht teilweise auch für andere Verwertungsgesellschaften die Gebühren ein. Grundlage der Erhebung der Gebühren ist unter anderem das Urheberrecht, wobei die einzelnen Verwertungsgesellschaften sich um Rechte verschiedener Urheber kümmern. Die Tätigkeit dieser Organisationen und Vereine (Verwertungsgesellschaften) wird durch das Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) geregelt.
Beispiele von Verwertungsgesellschaften:
- GEMA – Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, zuständig für urheberrechtlich geschützte Musik; Vertritt Rechte der Komponisten, Textdichter und Musikverlage.
- GVL – Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten, bspw. zuständig für die Wahrnehmung der Leistungsschutzrechte ausübender Interpreten, Musiker, Tonträgerhersteller.
- VG Wort – Verwertungsgesellschaft Wort, vertritt die Rechte der Autoren von Sprachwerken und Verlage
- VG Media – VG Media zur Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechte von Medienunternehmen,; Also umgangssprachlich gesagt von privaten Fernseh- und Hörfunkunternehmen wie bspw. Sat 1, VOX, Pro7 etc.
- ZWF – Zentralstelle für die Wiedergabe von Fernsehsendungen, Ein Zusammenschluss mehrerer Verwertungsgesellschaften im Filmurheberbereich wie bspw. VG Bild-Kunst, VGF, etc.
Hier ein Beispiel hinsichtlich der GEMA in Bezug auf Hotels.
Der Tourismus Oberbayern München e.V. (TOM e.V.) konnte mit der GEMA und mit VG Media einen Gesamtvertrag vereinbaren, innerhalb dessen Gastgeber bis zu einer Betriebsgröße von maximal 20 Betten einen Rabatt in Höhe von 20% erhalten. Als oberbayerischer Partner profitieren Sie davon, wenn Sie die Gesamtvertragsnummer des TOM e.V. angeben. Bei Interesse melden sie sich bitte direkt in der Tourist-Information Chieming.
Weitere Informationen zum Gesamtvertrag zwischen GEMA und TOM e.V. und wie Sie als Gastgeber davon profitieren können finden Sie hier.
Die Gebühren der GEMA und der Verwertungsgesellschaften waren lange umstritten, insbesondere wie der Begriff der „Öffentlichkeit“ auszulegen ist. Deshalb möchten wir Ihnen das BGH Urteil von 2020 nicht vorenthalten.
Dieses Urteil wird im Internet vielfach ausgelegt, weshalb wir Sie bitten bei weiterem Bedarf hierzu eine Stichwortsuche (BGH Urteil 2020 Gema Gastgeber) im Internet durchzuführen. Gerne stehen wir telefonisch für Fragen zur Verfügung.
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Informationen und Downloads für Gastgeber
Informationen und Downloads für Gastgeber
Gästekarte
Die Gästekarte bekommen Gäste von ihrem Gastgeber ausgehändigt. Dieser wiederum erhält die Gästekarte von der Tourist-Info Chieming bereitgestellt.
Die Gastgeber im Gemeindegebiet Chieming sind dazu verpflichtet ihren Gästen eine Gästekarte bei Anreise auszuhändigen. Die Aushändigung darf nicht erst auf Nachfrage des Gastes erfolgen.
Allgemeines Leistungsverzeichnis der Gästekarte zum Download.
Viele Führungen (Radlfrühling, Wanderherbst, Dorfführung Chieming, etc.) der Tourist-Informationen sind mit der Gästekarte vergünstigt oder sogar kostenlos.
Bitte beachten Sie die Hinweise bei den einzelnen Führungsterminen.Gästeordner
Unter folgendem Link finden Sie den Gästeordner zum Download.
Öffentliche Verkehrsmittel
Fahrpläne zu öffentlichen Verkehrsmitteln finden Sie unter den nachfolgenden Links zum Download. Für die einfachere Suche von Abfahrtszeiten und Verbindungen von Bus und Bahn empfehlen wir Ihnen die Reiseauskunft der Deutschen Bahn.
Chiemsee Schifffahrt (Fahrpläne und aktuelle Infos):
https://www.chiemsee-schifffahrt.de/de/homeBus: RVO – Regionalverkehr Oberbayern (Fahrpläne) – RVO 9520, RVO 9586, RVO 9522:
https://www.dbregiobus-bayern.de/fahrplan/kursbuchtmplBahn: BRB – Bayerische Regiobahn (Fahrpläne) – Traunstein, Prien, Übersee:
https://www.bahn.de/service/fahrplaene/fahrplaene_downloadChiemseeringlinie (RVO 9586):
https://www.chiemseeagenda.de/chiemseeringlinie/allgemeinBroschüren Chieming zum Download
- Broschüre "Familien-Erlebnisse"
- Broschüre „Essen und Trinken“
- Broschüre „Chieming erleben und entdecken“
- Broschüre „Urlaub mit Hund“
- Flyer „Ortsgeschichte Chieming“
Broschüren Reihe der Chiemseeagenda
(Auf Grund der Nachfrage haben wir keine Printexemplare der Broschüren Reihe der Chiemseeagenda zum Verkauf in der Tourist-Info Chieming vorrätig)
Das Bildportal vom Chiemgau Tourismus e.V.
Gastgeber im Landkreis Traunstein können sich für das Bildportal vom Chiemgau Tourismus e.V. registrieren lassen und so auf viele Bilder unter Einhaltung der Nutzungsbedingungen zugreifen.
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Schulungen für Gastgeber
Schulungen für Gastgeber
Rund um das Thema Tourismus werden viele Schulungen und Seminare zu unterschiedlichen Themen angeboten. Als Gastgeber im Gemeindegebiet Chieming können Sie an vielen davon sogar kostenlos teilnehmen.
Schulungs- und Seminarangebote der Tourismuspartner und viele weitere nützliche Informationen finden Sie hier: