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Elektronische Zugangseröffnung

Nach Art. 16 Satz 1 BayDiG ist jede Behörde verpflichtet, einen Zugang für die Übermittlung digitaler sowie im Sinne des Artikel 3a Absatz 2 BayVwVfG schriftformersetzender Dokumente zu eröffnen. Die Gemeinde Chieming hat die Kommunikation unter nachfolgenden Rahmenbedingungen eröffnet:

Formerfordernis

Im Verwaltungsverfahren ist zwischen formfreiem und formgebundenem Schriftverkehr zu unterscheiden: 

Unter formfreiem Schriftverkehr versteht man beispielsweise Anfragen oder Vorgänge, die keiner eigenhändigen Unterschrift bedürfen. Dies erkennen Sie meistens daran, dass ein Antrag oder eine Erklärung nicht „schriftlich“ zu erfolgen hat. Beim formgebundenen Schriftverkehr bedarf das Schreiben einer eigenhändigen Unterschrift (Schriftformerfordernis). Beispiele hierfür sind Widersprüche, Anträge oder Einsprüche im Bußgeldverfahren.

I. Formfreie Schreiben
1. E-Mail: (nicht schriftformersetzend, unverschlüsselt)

Sie können die Gemeinde unter gemeinde@chieming.de zentral erreichen. Eine Kontaktaufnahme ist auch personenbezogen möglich. Unsere Ansprechpartner finden Sie auf www.chieming.de. Informationen die Sie per E-Mail an uns senden können möglicherweise auf dem Übertragungsweg von Dritten gelesen werden. Sie sollten deshalb niemals personenbezogene Daten, vertrauliche Dokumente oder Inhalte per E-Mail versenden! In der Regel können wir auch die Identität des Absenders nicht überprüfen und nicht sicher feststellen. Aufgrund der Unsicherheiten im E-Mail-Verkehr ist eine sichere und rechtsverbindliche Kommunikation per E-Mail mit der Gemeinde Chieming grundsätzlich nicht möglich.

2. Kontaktformular: (nicht schriftformersetzend, unverschlüsselt)

Unser Kontaktformular ist erreichbar über die Adresse https://www.chieming.de/kontaktformular

Informationen die Sie in das Kontaktformular eingeben werden per unverschlüsselter E-Mail an uns gesendet und  können möglicherweise auf dem Übertragungsweg von Dritten gelesen werden. In der Regel können wir auch hier die Identität des Absenders nicht überprüfen und nicht sicher feststellen. Eine sichere und rechtsverbindliche Kommunikation durch das Kontaktformular ist daher grundsätzlich nicht gewährleistet. Nutzen Sie statt der in I.1. und I.2. beschriebenen Möglichkeiten für förmliche Anliegen stattdessen bitte die im Folgenden beschriebene Alternative:

3. Sicheres Kontaktformular über das BayernPortal

Sie erreichen das sichere Kontaktformular unter www.chieming.de oder direkt hier (bitte Link hinterlegen: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=00330881529). Mit Ihrer Bayern-ID können Sie sich anmelden und uns vertrauliche Nachrichten, sowie Dokumente und weitere Anlagen elektronisch zusenden. Im formfreien Schriftverkehr reicht die Basisregistrierung und die Anmeldung  mit Benutzername und Passwort aus. Weitere Informationen zur Nutzung des Bayernportals: https://id.bayernportal.de/de/faq. Dort können Sie sich beim BayernPortal anmelden oder ein Konto erstellen, falls Sie über ein solches noch nicht verfügen.

II. Formgebundene Schreiben mit Schriftformersatz
I. QES (qualifizierte elektronische Signatur)

Die QES ist der handschriftlichen Unterschrift auf Papier gleichgestellt. Der schriftformersetzenden Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht unmittelbar durch die Behörde ermöglicht, ist nicht zulässig. Wir weisen darauf hin, dass eine qualifizierte elektronische Signatur alleine keine Verschlüsselung des Inhalts Ihrer Nachricht bzw. Anlagen bewirkt. Um ein signiertes Dokument (z.B. eine signierte PDF-Datei) anschließend auf sicherem Wege verschlüsselt an uns zu übermitteln, empfehlen wir Ihnen, das sichere  Kontaktformular auf www.chieming.de zu verwenden. Die eIDAS-Verordnung ermöglicht auch Ihnen die digitale Fernsignatur. Sie können sich z.B. bei der Bundesdruckerei zu dem Service Sign-Me registrieren ( https://cloud.sign-me.de/signature/start ). Nach erfolgreicher Registrierung können Sie Pdf-Dokumente mit Ihrer qualifizierten digitalen Signatur versehen und schriftformersetzend unterzeichnen. Ein digitale Signatur kostet in etwa das 1 ½ fache eines Briefportos. Sie sparen jedoch viel Zeit und Kosten, wenn Sie Ihre Anliegen einfach schriftformersetzend online erledigen.

2. Sicheres Kontaktformular über das BayernPortal

Sie erreichen das sichere Kontaktformular unter www.chieming.de oder direkt hier (bitte Link: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=00330881529). Über das BayernPortal können Sie verschlüsselt und – bei Authentifizierung mit der eID-Funktion des neuen Personalausweises bzw. Aufenthaltstitels, den Softwarezertifikaten ELSTER oder authega – auch schriftformersetzend mit der Gemeinde kommunizieren. Wenn Sie den Zugang eröffnen erhalten Sie unsere Antwort im Postfach Ihres Bayern-ID Servicekontos. Weitere Informationen zur Nutzung des Bayernportals: https://id.bayernportal.de/de/faq Dort können Sie sich beim BayernPortal anmelden oder ein Konto erstellen, falls Sie über ein solches noch nicht verfügen.

3. Mein Unternehmenskonto (MUK)

Mein Unternehmenskonto ist ein digitales Konto, das speziell für Unternehmen in Deutschland basierend auf Elster entwickelt wurde um digitale behördliche Verwaltungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Sie können sich hier registrieren, falls Sie noch kein Konto haben: https://www.elster.de/eportal/registrierung

Derzeit können Sie den Zugang schriftformersetzend nutzen, soweit Online-Verwaltungsverfahren verfügbar sind.

4. Nutzung der EGVP-Infrastruktur (Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach)

Die Gemeinde Chieming ist über ihr besonderes elektronische Behördenpostfach (beBPo) erreichbar. Der Schriftverkehr über die EGVP Infrastruktur ist schriftformersetzend. Im Besonderen sind das die folgenden Postfächer, die nach Empfängergruppe benannt sind:

eBO              - elektronisches Bürger- und Organisationspostfach

beA               - besonderes elektronisches Anwaltspostfach

beN               - besonderes elektronisches Notarpostfach

beBPo           - besonderes elektronisches Behördenpostfach

beSt               - besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach

MJP                - Mein Justizpostfach

 

Das eBO steht zur Nutzung durch Berufsträger, wie Sachverständige, Gutachter, etc. und für Organisationen, wie z.B. Arbeitgeberverbände, Unternehmen, Vereine und sonstige Vereinigungen zur Verfügung. Bürger und Bürgerinnen können das Postfach ebenfalls nutzen. Zur Nutzung wird eine Software benötigt, die kostenpflichtig ist. Seit dem 12. Oktober 2023 steht zur Kommunikation für den Bürger das kostenfreie Postfach Mein Justizpostfach (MJP) zur Verfügung. Sie können sich hier registrieren: https://mjp.justiz.de/ Die Kommunikation zwischen Privatpersonen ist nicht möglich.

III. Formulare
Bürgerservice Online: Online-Formulare  im Rathaus Serviceportal

Über unser Rathaus Serviceportal stellen wir unter www.chieming.de Formulare und Anträge bereit. Bei der Nutzung der bereitgestellten Anträge und Formulare ist eine sichere Kommunikation  über das BayernPortal sichergestellt. Zur Nutzung müssen Sie sich mit Ihrer Bayern ID anmelden. Die Beantragung von Personenstandsurkunden und Bescheinigungen ist auch mit Ihrem Unternehmenskonto „Mein Unternehmenskonto“ möglich.

Formulare zum Download

Auf www.chieming.de stellen wir Ihnen Formulare zum Ausfüllen und Download zur Verfügung. Sie können diese Formulare schriftformersetzend einreichen über das sichere Kontaktformular auf www.chieming.de, das MJP oder eBO. Bitte beachten Sie, dass je nach zur Verfügung gestelltem Formular oder der Art der Mitteilung ein schriftformersetzendes Niveau erforderlich sein kann. Es ist natürlich auch weiterhin möglich Formulare und Anträge eigenhändig zu unterzeichnen und auf herkömmlichen Wege per Post oder persönlich einzureichen.

IV. Einlegung eines Rechtsbehelfs

Sie haben einen Bescheid erhalten und möchten hiergegen Widerspruch einlegen? Bitte beachten Sie die dem Bescheid beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung und die Hinweise hierzu. Die Einlegung des Widerspruchs ist elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Dies kann z.B. durch Verwendung Ihrer Bayern-ID über das sichere Kontaktformular erfolgen, wenn Sie sich mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises anmelden. Elektronisch schriftformersetzend Widerspruch können Sie auch über ein MJP Postfach unter https://mjp.justiz.de einlegen. Weiter können Sie wirksam Widerspruch einlegen, wenn das Schreiben mit einer QES signiert ist.

Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail oder über das BayernPortal mittels „Basisregistrierung“ (siehe I.3) ist nicht zulässig und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

V. Rahmenbedingung für die elektronische Kommunikation:

Die Gemeinde Chieming akzeptiert E-Mails im Text- und HTML-Format. E-Mails werden nur bis zu einer Größe von 30 MB angenommen. Die Gemeinde Chieming akzeptiert qualifizierte elektronische Signaturen und Siegel, die auf einem qualifizierten Zertifikat eines EU-Mitgliedsstaates beruhen (Art. 25 Abs. 3 EU-VO Nr. 910/2014 - eIDAS). Die Gemeinde Chieming verwendet Software zur Filterung von unerwünschten E-Mails (Spam-Filter). Durch den Spam-Filter können Ihre E-Mails auch ohne Hinweis abgewiesen werden, wenn diese durch bestimmte Merkmale fälschlich als Spam identifiziert wurden. Wird per E-Mail an die Gemeinde Chieming herangetreten, geht die Gemeinde Chieming davon aus, dass die Kommunikation auf diesem Wege stattfinden kann, soweit gesetzliche Vorschriften dem nicht entgegenstehen. Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, werden Sie durch den Empfänger soweit möglich darüber informiert.

Sie möchten ein Formular rechtsverbindlich online abgeben? Dazu authentifizieren Sie sich mit der Online-Ausweisfunktion(elD-Funktion) unter Verwendung Ihres Personalausweises der sechsstelligen PIN und eines geeigneten Kartenlesegeräts. Sie können Ihren Personalausweis ebenso mit geeigneten Smartphones über deren NFC-Funktion einlesen. Näheres auch unter https://www.ausweisapp.bund.de. Neben dem deutschen Personalausweis verfügt auch der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) und die elD-Karte für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums über die Online-Ausweisfunktion. Die Authentifizierung erfolgt über die im Auftrag des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik erstellte AusweisApp2, zu der Sie über die Seite des BundlD-Kontos geleitet werden. Zum Download der AusweisApp2 klicken Sie bitte hier: https://www.ausweisapp.bund.de/download

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.