Kommunalwahl 2026
Am 08. März 2026 findet die nächste Kommunalwahl statt.
Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgerinnen der Gemeinde Chieming sind aufgerufen, den Bürgermeister und den Gemeinderat der Gemeinde Chieming für die Wahlperiode 2026 bis 2032 zu wählen.
Außerdem findet auch die Wahl zum Kreistag für den Landkreis Traunstein statt.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind Sie, wenn Sie am Tag der Wahl
• 18 Jahre alt sind,
• die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit haben,
• seit mindestens zwei Monaten in Chieming wohnen (bei mehreren Wohnungen: mit Hauptwohnsitz),
• nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.
Wenn diese Voraussetzungen auf Sie zutreffen und Sie am Stichtag 25. Januar 2026 (42. Tag vor der Wahl) Ihren Hauptwohnsitz in Chieming haben, werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis für die Kommunalwahl in Chieming eingetragen.
Unterstützungsunterschriften
Im Gegensatz zu „Alten Wahlvorschlagsträgern“, die bereits im Gemeinderat bzw. Kreistag vertreten sind, und „Privilegierten Wahlvorschlagsträgern“ (entsprechend der Bekanntmachung des Bayerische Landesamtes für Statistik vom 1. April 2025
( https://www.statistik.bayern.de/mam/wahlen/kommunalwahlen/20250401-_bekanntmachung_%C2%A7_36_abs._1_glkrwo-1.pdf ) benötigen neue Wahlvorschlagsträger zusätzlich zu den zehn Pflichtunterschriften auf dem Wahlvorschlag weitere Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten.
Diese Unterstützungsunterschriften können Sie dem Tag nach der Einreichung des Wahlvorschlages im Rathaus der Gemeinde Chieming, Hauptstraße 20, 83339 Chieming, Zimmer 0.3 EG, leisten.
Wenn Sie wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, den Eintragungsraum aufzusuchen, erhalten Sie auf Antrag einen Eintragungsschein. Damit können Sie eine Hilfsperson beauftragen, Ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags im Eintragungsraum durch Unterschrift vorzunehmen.
Den Antrag können Sie per Post, Fax, eMail (wahlen@chieming.de ) oder durch einen Vertreter/Bevollmächtigten an das Wahlamt richten. Ein telefonischer Antrag ist nicht möglich.
Den entsprechenden Antrag können Sie hier herunterladen: Link zu Vordruck „Vordruck Antrag Eintragungsschein“
Sie erhalten dann einen entsprechenden Eintragungsschein. Mit diesem von Ihnen ergänzten Eintragungsschein kann die beauftragte Hilfsperson Ihre Unterstützung für einen Wahlvorschlag eintragen.
Weitere Informationen zu den Eintragungsmöglichkeiten finden Sie auch in der entsprechenden Bekanntmachung. Link zur Bekanntmachung Unterstützungsunterschriften
Versand der Wahlbenachrichtigungen
Ab 26. Januar 2026 beginnt der Versand der Wahlbenachrichtigungen.
Wenn Sie wahlberechtigt sind und bis zum 15. Februar 2026 keine Wahlbenachrichtigung bekommen haben, fragen Sie bitte beim Wahlamt nach.
Wir weisen darauf hin, dass die Wahlberechtigung nicht vom Erhalt der Wahlbenachrichtigung abhängt, sondern vom Eintrag im Wählerverzeichnis.
Beantragung von Briefwahlunterlagen
Frühestens ab 16.02.2026 können frühestens Wahlscheine erteilt werden und damit Briefwahlunterlagen versandt werden.
Es wird wieder die Möglichkeit geben, Briefwahlunterlagen online zu beantragen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://www.statistik.bayern.de/wahlen/kommunalwahlen/index.html oder https://www.stmi.bayern.de/wahlen-und-abstimmungen/kommunalwahlen/
Auch auf der Internetseite der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit werden in Kürze Wahlinformationsbroschüren bereitgestellt: https://www.blz.bayern.de/kommunalwahl-2026.html
Informationsbroschüren
Bekanntmachungen und Vorlagen
Rückfragen
Sie erreichen das Wahlamt wie folgt:
Gemeinde Chieming
Hauptstraße 20
83339 Chieming
Tanja Christlhuber
Gemeindewahlleiterin
Tel. 0 86 64/98 86-29
oder
Annalena Brandl
Sachbearbeiterin
Tel. 0 86 64/98 86-29