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Kommunalwahl 2026

Am 08. März 2026 findet die nächste Kommunalwahl statt.

Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgerinnen der Gemeinde Chieming sind aufgerufen, den Bürgermeister und den Gemeinderat der Gemeinde Chieming für die Wahlperiode 2026 bis 2032 zu wählen. 
Außerdem findet auch die Wahl zum Kreistag für den Landkreis Traunstein statt.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind Sie, wenn Sie am Tag der Wahl

• 18 Jahre alt sind,
• die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit haben,
• seit mindestens zwei Monaten in Chieming wohnen (bei mehreren Wohnungen: mit Hauptwohnsitz),
• nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.

Wenn diese Voraussetzungen auf Sie zutreffen und Sie am Stichtag 25. Januar 2026 (42. Tag vor der Wahl) Ihren Hauptwohnsitz in Chieming haben, werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis für die Kommunalwahl in Chieming eingetragen.

Versand der Wahlbenachrichtigungen

Ab 26. Januar 2026 beginnt der Versand der Wahlbenachrichtigungen. 
Wenn Sie wahlberechtigt sind und bis zum 15. Februar 2026 keine Wahlbenachrichtigung bekommen haben, fragen Sie bitte beim Wahlamt nach.
Wir weisen darauf hin, dass die Wahlberechtigung nicht vom Erhalt der Wahlbenachrichtigung abhängt, sondern vom Eintrag im Wählerverzeichnis.
 

Beantragung von Briefwahlunterlagen

Sie können Briefwahlunterlagen persönlich oder durch einen Bevollmächtigen im Wahlamt der Gemeinde Chieming beantragen und abholen. 
Sie haben auch die Möglichkeit, direkt im Rathaus zu wählen.

Weitere Informationen zur Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen entnehmen Sie bitte der unten einsehbaren „Bekanntmachung über die Einsicht in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen“

Sofern Sie für die Rücksendung der Wahlbriefe den Postweg nutzen, stellen Sie bitte sicher, dass Sie Ihre ausgefüllten Briefwahlunterlagen rechtzeitig an die Gemeindeverwaltung zurücksenden. 
Wir empfehlen die möglichst frühzeitige Abgabe bei der Post. Sie können natürlich Ihre ausgefüllten und verschlossenen Briefwahlunterlagen direkt in den Briefkasten des Rathauses (am Haupteingangstor) einwerfen.
Wahlbriefe, die nach 08.03.2026, 18.00 Uhr bei der Gemeinde eingehen, dürfen nicht berücksichtigt werden. 

Probestimmzettel

Hier können Sie auf interaktiven Probestimmzetteln Ihre Stimmabgabe testen:

Gemeinderatswahl

Kreistagswahl

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://www.statistik.bayern.de/wahlen/kommunalwahlen/index.html oder https://www.stmi.bayern.de/wahlen-und-abstimmungen/kommunalwahlen/

Auch auf der Internetseite der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit werden in Kürze Wahlinformationsbroschüren bereitgestellt: https://www.blz.bayern.de/kommunalwahl-2026.html 

 

Rückfragen

Sie erreichen das Wahlamt wie folgt:

Gemeinde Chieming
Hauptstraße 20 
83339 Chieming

Tanja Christlhuber
Gemeindewahlleiterin 
Tel. 0 86 64/98 86-29

oder

Annalena Brandl
Sachbearbeiterin 
Tel. 0 86 64/98 86-29

wahlen@chieming.de