Verfahren zur Förderung von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern
Allgemeines (1. Förderverfahren)
Verfahren zur Förderung von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern gemäß Breitbandrichtlinie vom 10. Juli 2014.
Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Erschließungsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netzte der nächsten Generation, NGA-Netze) an. Die Gemeinde Chieming will den Breitbandausbau schnellstmöglich vorantreiben. Hierzu sind gemäß Förderrichtlinie 9 verschiedene Verfahrensschritte (Module) sukzessive abzuarbeiten.
Allgemeines (2. Verfahren / Höfebonusprogramm)
Verfahren zur Förderung von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern gemäß Breitbandrichtlinie vom 10. Juli 2014.
Der Freistaat strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Erschließungsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) an. Die Gemeinde Chieming will den Breitbandausbau schnellstmöglich vorantreiben. Hierzu sind gemäß Förderrichtlinie 9 verschiedene Verfahrensschritte (Module) sukzessive abzuarbeiten.