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Schülerbeförderung; Beantragung der Erstattung von Schulwegkosten

Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg wird von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung organisiert und sichergestellt. Sie sind auch für die Kostenerstattung zuständig.

Beschreibung
Online-Verfahren
Formulare
Verfahrensablauf
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Sachgebiet 21 - Finanzverwaltung
Rathaus

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  • Montag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:30
    Dienstag 08:00 - 12:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00
    Donnerstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:30
    Freitag 08:00 - 12:00

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