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Gemeinde Chieming

Halbzeit im Mikrozensus 2026

65 000 Bürgerinnen und Bürger in Bayern werden bis Jahresende noch befragt

Mikrozensus als kleine Volkszählung zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung 

 

Auch in diesem Jahr findet in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus statt. 
Mit der größten jährlichen Haushaltsbefragung Deutschlands werden wichtige Informationen zur wirtschaftlichen und sozialen Lage 
der Bevölkerung erhoben.
Die Ergebnisse helfen dabei, politische Entscheidungen auf einer verlässlichen Datengrundlage zu treffen. 
In Bayern werden dafür rund 130 000 Bürgerinnen und Bürger befragt. 
Seit Jahresbeginn haben bereits etwa 65 000 Personen Auskunft gegeben und damit einen wichtigen Beitrag zur amtlichen Statistik geleistet.
Bis zum Jahresende werden weitere rund 65 000 Personen vom Landesamt für Statistik angeschrieben. 
Wer ausgewählt wird, ist gesetzlich verpflichtet, an der Befragung teilzunehmen.

Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. 
In der sogenannten „kleinen Volkszählung“ geben in Bayern jedes Jahr rund 130 000 Personen 
Auskunft zu ihren Arbeits- und Lebensbedingungen und tragen dazu bei, die wirtschaftliche 
und soziale Lage der Haushalte zu verstehen und die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern. 
Nur durch verlässliche qualitativ hochwertige Daten können politische 
Entscheidungen zum Beispiel zur Bekämpfung von Armut, zur Förderung von 
Kinderbetreuung oder zur Unterstützung von Rentnerinnen und Rentnern faktenbasiert und
zielgerichtet getroffen werden.

Durch die jährliche Datenerhebung lassen sich langfristige Entwicklungen beobachten: 
• Die Ergebnisse des Mikrozensus zeigen, wie sich die Haushaltsgröße der bayeri-
schen Privathaushalte in den letzten rund 60 Jahren entwickelt hat. (siehe 
www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2025/pm125/index.html).

• Zahlen zur finanziellen Situation der Mütter in Bayern zeigen, dass Mütter in Part-
nerschaften heute finanziell unabhängiger sind als noch vor 15 Jahren. (siehe 
www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2026/pm114/index.html)  

• Indikatoren zur Sozialberichterstattung geben Auskunft zur Armutsgefährdung der 
Bevölkerung auf Basis der Einkommensangaben (siehe SBE | Statistikportal.de) 
und setzen diese in einen nationalen und internationalen Kontext.

Fundierte Entscheidungen kann die Politik nur auf Basis verlässlicher und repräsentativer 
Ergebnisse treffen. Die Auswahl der Befragten erfolgt daher nach einem mathematisch-
statistischen Zufallsverfahren. Weiter besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunfts-
pflicht. Dabei unterliegen die Einzelangaben der Befragten einer strengen Geheimhaltung, 
die keine Rückschlüsse auf personenbezogene Daten zulässt.

 

 

Wie läuft die Mikrozensuserhebung ab? 


Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach einem mathematisch-statistischen 
Zufallsverfahren, das zunächst Gebäude- bzw. Gebäudeteile für die Teilnahme am Mikro-
zensus auswählt. In einem weiteren Schritt ermitteln ehrenamtlich tätige Erhebungsbeauf-
tragte die zu befragenden Haushalte über die Klingelschilder dieser Gebäude. Dabei kön-
nen sie sich mit Hilfe eines Ausweises als Beauftragte des Bayerischen Landesamts für 
Statistik legitimieren.  
Anschließend werden diese Haushalte vom Bayerischen Landesamt für Statistik schriftlich 
zur Teilnahme am Mikrozensus aufgefordert. Mit dem Schreiben werden sie ausführlich 
über die Erhebung informiert und gebeten, die Fragen des Mikrozensus im Rahmen eines 
Telefoninterviews oder einer Online-Befragung zu beantworten. Für die Telefoninterviews 
sind bayernweit etwa 130 sorgfältig ausgewählte und intensiv geschulte Erhebungsbeauf-
tragte im Einsatz.  
Seit Jahresbeginn ist bereits rund die Hälfte der insgesamt 130 000 für den Mikrozensus 
2026 ausgewählten Personen ihrer Auskunftspflicht nachgekommen. Mehr als die Hälfte 
der Befragten nahm an einem Telefoninterview teil. Etwas weniger als die Hälfte entschied 
sich für die Online-Befragung. Der Papierfragebogen findet dagegen immer seltener An-
wendung.  

 

 

Was unterscheidet den Mikrozensus vom Zensus?  


Die zwei Begriffe „Zensus“ und „Mikrozensus“ sorgen immer wieder für Verwechslung. Bei 
näherer Betrachtung lassen sich die beiden statistischen Erhebungen jedoch gut unter-
scheiden: 
Der Zensus ist die größte amtliche Statistik Deutschlands und findet als eine Art Großin-
ventur der Gesellschaft alle 10 Jahre statt und dient in erster Linie der Ermittlung der amtli-
chen Einwohnerzahl. In der Personenbefragung des Zensus 2022 wurden ca. 13 Prozent 
der Bevölkerung befragt. Zusätzlich wurden in der Gebäude- und Wohnungszählung Merk-
male mit Nettokaltmiete und Energieträger erhoben.  
Der Mikrozensus findet im Unterschied zum Zensus jährlich statt. Es werden mit einem 
Prozent der Bevölkerung deutlich weniger Personen befragt. Im Mittelpunkt stehen hier Da-
ten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung sowie deren Entwicklung. Da-
bei sind die im Mikrozensusgesetz festgelegten zu erhebenden Merkmale wesentlich um-
fangreicher als die im Zensus. Auskunftspflicht besteht in beiden Erhebungen.


Hinweise:

Ausführliche Informationen zum Mikrozensus (u.a. im Videoformat) finden Sie unter:  
www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/index.html 

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