Grundsteuer: Anzeigepflicht von Veränderungen in der Bemessungsgrundlage

Es ist wichtig und verpflichtend für alle Bürgerinnen und Bürger, dass die Finanzämter über Änderungen der Bemessungsgrundlagen informiert werden. Die wichtigsten Informationen rund um die Änderungsanzeigen zur Grundsteuer finden Sie im Flyer des Bayerischen Landesamts für Steuern.