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Marktfestsetzung; Beantragung durch Nicht-EU-Bürger

Wenn Sie eine Messe, Ausstellung, einen Groß-, Wochen-, Spezial- oder Jahrmarkt oder ein Volksfest festsetzen lassen wollen, können Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen. Durch die Festsetzung werden Ihnen bestimmte Marktprivilegien zuteil. 

Beschreibung
Voraussetzungen
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Formulare
Kosten
Rechtsbehelf
Online Verfahren
Gemeinde Chieming
Rathaus

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    Mittwoch 08:00 - 12:00
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