NEU: Lichtbilder für Personalausweis und Reisepass direkt im Rathaus!

Ab 01.05.2025 ändern sich die gesetzlichen Vorgaben für Passfotos in Deutschland grundlegend. Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur noch digitale Lichtbilder für Personaldokumente verwendet werden. Diese Lichtbilder dürfen nur von zertifizierten Fotografen und Fotodienstleistern oder direkt in der Passbehörde erstellt werden.
Ein selbsterstelltes Passfoto oder ein Ausdruck sind ab 01.05.2025 nicht mehr erlaubt. Diese Gesetzesänderung zielt darauf ab, die Qualität biometrischer Passfotos zu gewährleisten und den Missbrauch durch manipulierte Bilder zu verhindern.
Bereits jetzt hat die Gemeinde Chieming die Möglichkeit eröffnet, digitale Lichtbilder direkt beim Antrag vor Ort im Rathaus zu fertigen.
Mit dem System „Biometric Go“ werden digitale Lichtbilder mit hoher Qualität erstellt und für den jeweiligen Antrag verwendet. Alle biometrischen Daten werden in Übereinstimmung mit den Biometrie-Vorgaben erfasst und die Lichtbilder direkt und medienbruchfrei in das Antragsverfahren übernommen.
Durch das handliche Gerät, das auf der Hardware eines iPhone 14 basiert, sind auch biometrische Fotos von Säuglingen, Kleinkindern und Menschen mit körperlichen Einschränkungen möglich.
Die Gebühr für jedes Dokument, für das das Lichtbild in der Passbehörde gefertigt wurde, ist aufgrund gesetzlicher Regelungen um 6,-- EUR zu erhöhen. Die bedeutet, dass bei der Beantragung von mehreren Dokumenten die Gebühr mehrfach anfällt.
Das Lichtbild kann allerdings nicht für weitere Verfahren (z. B. Führerscheinantrag) verwendet werden, da ein Ausdruck nicht erfolgt.
Natürlich ist es auch möglich, die Lichtbilder für Personaldokumente bei einem zertifizierten Fotografen fertigen zu lassen. Die verschlüsselten Lichtbilder werden spätestens ab 01.05.2025 über eine Hochsicherheits-Cloud bereitgestellt und sind über einen QR-Code für die Passbehörden abrufbar. Unter https://www.e-passfoto.de/teilnehmer können Sie zertifizierte Fotostudios ermitteln.