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Montag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:30
Dienstag 08:00 - 12:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:30
Freitag 08:00 - 12:00
Zweitwohnungsteuer; Zahlung
Gemeinden können eine Zweitwohnungsteuer erheben.
Beschreibung
Formulare
Besondere Hinweise
Fristen
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Weiterführende Links
Freigabevermerk
Stand: 16.12.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Sachgebiet 21 - Finanzverwaltung
Rathaus