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Straßennamen und Hausnummern; Vergabe
Straßennamensschilder und Hausnummern sind die wesentlichen Voraussetzungen für die Orientierung im Gemeindegebiet. Das Anbringen von Straßennamensschildern ist die Folge einer gemeindlichen Straßenbenennung.
Beschreibung
Online-Verfahren
Formulare
Rechtsgrundlagen
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Freigabevermerk
Stand: 29.03.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Sachgebiet 12 - Bauamt
Rathaus