- +49 8664 9886-0
- +49 8664 9886-35
Montag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:30
Dienstag 08:00 - 12:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
Donnerstag 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:30
Freitag 08:00 - 12:00
Sperrzeit; Beantragung einer Verlängerung, Verkürzung oder Aufhebung
Die allgemeine Sperrzeit für Gaststätten in Bayern beginnt um 5 Uhr und endet um 6 Uhr. Sie kann durch gemeindliche Verordnungen oder im Einzelfall verlängert oder aufgehoben werden.
Beschreibung
Online-Verfahren
Formulare
Voraussetzungen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Freigabevermerk
Stand: 25.11.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)
Sachgebiet 13 - Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung / Standesamt
Rathaus