Erstmalige Herstellung der Stötthamer Straße in Chieming nach dem Baugesetzbuch (BauGB)

Die nachfolgende Entwurfsplanung zur Stötthamer Straße wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 27.07.2010 gebilligt. 

Lageplan Teil Süd
Lageplan Teil Mitte
Lageplan Teil Nord
Höhenplan Bauabschnitt I
Höhenplan Bauabschnitt II
Regelquerschnitte
Regelquerschnitt Mini-Kreisverkehr
Typenplan Rigole

Bezüglich der Straßenbeleuchtung wird derzeit ein Konzept von der E.ON Bayern AG aus Kolbermoor erstellt.

Bau- und Umweltausschuss

Der Abgabeschluss für die nächste Sitzung des Bau- und Umweltausschuss ist der 6. September 2010. Wir weisen daraufhin, dass nur bis zu diesem Stichtag vollständig eingereichte Antragsunterlagen behandelt werden können.

Aufstellung des Bebauungsplans Hagenäcker

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Der Gemeinderat der Gemeinde Chieming hat in seiner Sitzung am 23.03.2010 beschlossen den Bebauungsplan Hagenäcker aufzustellen und gleichzeitig die 25. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Traunschlacht-Wolfsgrube aufzuheben. Das Planungsgebiet liegt am nordwestlichen Ortsrand von Chieming in einer westlichen Verlängerung des Buchenweges. Es sind davon betroffen die Grundstücke Fl.Nrn. 980, 980/1, 980/2, 980/4, 980/5, 980/6, 980/7, 982/24, 982/25, 1150/16, 1153/1, sowie Teilflächen der öffentlichen Grundstücke Fl.Nrn. 981 (Buchenweg), 982/28 (Lärchenweg) und 1199 (Eschenweg), jeweils Gemarkung Chieming. Auf dem Bebauungsplanareal wurden nach den planungsrechtlichen Vorgaben des außer Kraft zu setzenden vorhergehenden Bauleitplans bereits 3 Wohngebäude mit entsprechenden Nebengebäuden errichtet. Somit sollen auf den verbleibenden 8 zwischenzeitlich amtlich vermessenen Neubaugrundstücken Einzelhäuser mit entsprechenden Nebengebäuden entstehen. Der Planentwurf wurde ausgearbeitet vom Planungsbüro Dipl.-Ing. Anton Zeller, Ruhpolding. Der Entwurf mit Begründung wurde mit Beschluss vom 27.07.2010 durch den Gemeinderat der Gemeinde Chieming gebilligt und liegt in der Zeit vom

16.08.2010 bis einschließlich 17.09.2010

im Rathaus der Gemeinde Chieming, Hauptstraße 20, Zimmer 6, öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 Download Planteil starten
 Download Begründung starten
 Download Umweltbericht starten

19. Änderung des Bebauungsplans "Weißkreuzäcker"

Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) über die Absicht der Gemeinde Chieming den Bebauungsplan „Weißkreuzäcker“ für den Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 751/14 und 751/21 der Gemarkung Chieming zu ändern und Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB). Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung vom 08.06.2010 beschlossen den Bebauungsplan „Weißkreuzäcker“ für den Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 751/14 und 751/21 der Gemarkung Chieming (Norikerweg 3 und 5) zu ändern. Der Änderungsentwurf mit Begründung des Bebauungsplanes liegt in der Zeit

vom 02.08. bis einschließlich 03.09.2010

im Rathaus der Gemeinde Chieming, Hauptstraße 20, Zimmer 6, öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden.

 Download Planteil starten

 Download Begründung starten

Beschilderungskonzept der LAG Chiemgauer-Seenplatte

Im Gemeindegebiet Chieming soll ab Frühjahr 2010 eine einheitliche Beschilderung nach Vorgaben der LAG Chiemgauer-Seenplatte eingeführt werden. Das Beschilderungskonzept umfasst alle Rad- und Wanderwege, Innerortsbeschilderung, Historische Gebäude, private und gewerbliche Betriebe, sowie gemeindliche und öffentliche Einrichtungen. Die Beschilderung soll einer besseren Orientierung dienen und das Ortsbild durch Beseitigen der alten Schilder verschönern. Jeder private und gewerbliche Betrieb wird per Schreiben informiert, wo der Standpunkt für dessen Beschilderung geplant ist.

Weitere Infos:

 Download starten

Bürgerversammlungen in Chieming, Ising und Hart

Download Jahresbericht zur Bürgerversammlung 2009 starten
 Download Jahresbericht zur Bürgerversammlung 2008 starten
Download Jahresbericht zur Bürgerversammlung 2007 starten

Kampagne zur Absicherung gegen Elementarschäden

Mit der Kampagne "Voraus denken - elementar versichern" appeliert die Bayerische Staatsregierung an Wohneigentümer und Mieter, ihr Wohneigentum und ihren Hausrat umfassend gegen Schäden aus Naturgefahren abzusichern. Dazu gehören vor allem ein umfassender Versicherungsschutz, aber auch bauliche Vorsorgemaßnahmen und das richtige Verhalten vor, während und nach einem Katastrophenfall. Im Fall von Naturkatastrophen werden staatliche Finanzhilfen grundsätzlich nur für Objekte gewährt, die aufgrund eines erhöhten Hochwasserrisikos nicht versicherbar sind.

weitere Infos unter www.elementar-versichern.bayern.de
Download Flyer